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Brandenburg Landkreis Potsdam-Mittelmark Werder (Havel)

Hebesätze Werder (Havel)

Landkreis Potsdam-Mittelmark · AGS 12069656 · 26.980 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Werder (Havel), Stadt

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Werder (Havel) gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Werder (Havel) zum Landesdurchschnitt liegt

Werder (Havel) liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 367 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 18-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Werder (Havel) vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Werder (Havel), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Werder (Havel) 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Potsdam-Mittelmark 320 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Werder (Havel) auf Platz 38, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Werder (Havel)

Gemeinden im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Werder (Havel) Grundsteuer B
Planebruch 350 % −10 Prozentpunkte 450 %
Seddiner See 350 % −10 Prozentpunkte 390 %
Treuenbrietzen 350 % −10 Prozentpunkte 450 %
Wollin 350 % −10 Prozentpunkte 457 %
Borkheide 340 % −20 Prozentpunkte 420 %

Wie viel Gewerbesteuer in Werder (Havel) anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Werder (Havel) und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Werder (Havel) ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Werder (Havel)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Werder (Havel)?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Werder (Havel)?

Werder (Havel) setzt die Grundsteuer B auf 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Werder (Havel) hoch?

Gemessen am Median Landkreis Potsdam-Mittelmark von 320 % liegt der Satz von Werder (Havel) 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Werder (Havel) legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Werder (Havel)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.