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Brandenburg Landkreis Potsdam-Mittelmark Treuenbrietzen

Hebesätze Treuenbrietzen

Landkreis Potsdam-Mittelmark · AGS 12069632 · 7.550 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Treuenbrietzen, Stadt

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
620 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Treuenbrietzen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Treuenbrietzen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Treuenbrietzen im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 312 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 102-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Treuenbrietzen nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Treuenbrietzen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Treuenbrietzen 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Potsdam-Mittelmark 320 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Treuenbrietzen auf Platz 34, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Treuenbrietzen liegt

Gemeinden im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Treuenbrietzen Grundsteuer B
Planebruch 350 % 0 Prozentpunkte 450 %
Seddiner See 350 % 0 Prozentpunkte 390 %
Wollin 350 % 0 Prozentpunkte 457 %
Borkheide 340 % −10 Prozentpunkte 420 %
Borkwalde 340 % −10 Prozentpunkte 420 %

Ein Rechenbeispiel für Treuenbrietzen

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Treuenbrietzen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Treuenbrietzen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Treuenbrietzen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Treuenbrietzen?

Treuenbrietzen setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Treuenbrietzen?

Treuenbrietzen setzt die Grundsteuer B auf 450 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Treuenbrietzen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 320 %. Treuenbrietzen liegt 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Treuenbrietzen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Treuenbrietzen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.