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Hebesätze Borkheide
In Borkheide gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Borkheide hoch?
545 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 340 % fest. Damit liegt Borkheide im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 299 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 187-größte von 413 Gemeinden des Landes.
Borkheide im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Borkheide | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Potsdam-Mittelmark | 320 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 38 Gemeinden im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Borkheide auf Platz 30, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Borkheide liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Borkheide | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Borkwalde | 340 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Planetal | 340 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Stahnsdorf | 340 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Mühlenfließ | 330 % | −10 Prozentpunkte | 420 % |
| Planebruch | 350 % | +10 Prozentpunkte | 450 % |
Gewerbesteuer in Borkheide an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 340 %, also 11.364,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Borkheide selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Borkheide noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Borkheide
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.792.239 Euro | 814 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 184.495 Euro | 84 Euro |
| Grundsteuer B | 268.996 Euro | 122 Euro |
| Grundsteuer A | 124 Euro | 0 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.201 | |
Je Einwohner flossen Borkheide im Berichtsjahr 2024 814 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Brandenburg liegt der Median bei 290 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Borkheide
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Borkheide?
340 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.364,50 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Borkheide?
Die Grundsteuer B liegt bei 420 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Borkheide hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Potsdam-Mittelmark von 320 % liegt Borkheide 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Borkheide. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.