Sachsen › Landkreis Mittelsachsen ›Weißenborn/Erzgeb.
Hebesätze Weißenborn/Erzgeb.
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Weißenborn/Erzgeb. beträgt 390 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Mittelsachsen liegt bei 390 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.
Wo Weißenborn/Erzgeb. im Vergleich steht
Der Wert von 390 % ordnet Weißenborn/Erzgeb. im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 443 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 289-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Weißenborn/Erzgeb. im Überblick
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Weißenborn/Erzgeb. | 390 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Weißenborn/Erzgeb. | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Mittelsachsen | 390 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 52 Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weißenborn/Erzgeb. auf Platz 12, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Weißenborn/Erzgeb. | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bobritzsch-Hilbersdorf | 390 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Brand-Erbisdorf | 390 % | 0 Prozentpunkte | 470 % |
| Eppendorf | 390 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Erlau | 390 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Frauenstein | 390 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
Was die Gewerbesteuer in Weißenborn/Erzgeb. konkret kostet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 390 % macht daraus 13.035,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Weißenborn/Erzgeb., auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Weißenborn/Erzgeb. noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weißenborn/Erzgeb.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weißenborn/Erzgeb.?
Weißenborn/Erzgeb. setzt 390 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.035,75 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weißenborn/Erzgeb.?
Weißenborn/Erzgeb. setzt die Grundsteuer B auf 300 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Weißenborn/Erzgeb. hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Mittelsachsen von 390 % liegt Weißenborn/Erzgeb. genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Weißenborn/Erzgeb. legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.