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Sachsen Landkreis Mittelsachsen Brand-Erbisdorf

Hebesätze Brand-Erbisdorf

Landkreis Mittelsachsen · AGS 14522050 · 9.037 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Brand-Erbisdorf, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
470 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
226 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Brand-Erbisdorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Landkreis Mittelsachsen liegt bei 390 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.

Wie Brand-Erbisdorf zum Landesdurchschnitt liegt

Brand-Erbisdorf liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 444 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 390 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 77-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Brand-Erbisdorf ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Brand-Erbisdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Brand-Erbisdorf 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Brand-Erbisdorf 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mittelsachsen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Brand-Erbisdorf auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Brand-Erbisdorf liegt

Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Brand-Erbisdorf Grundsteuer B
Bobritzsch-Hilbersdorf 390 % 0 Prozentpunkte 350 %
Eppendorf 390 % 0 Prozentpunkte 420 %
Erlau 390 % 0 Prozentpunkte 460 %
Frauenstein 390 % 0 Prozentpunkte 420 %
Königshain-Wiederau 390 % 0 Prozentpunkte 430 %

Was der Hebesatz in Brand-Erbisdorf in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 390 % Hebesatz sind 13.035,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Brand-Erbisdorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Brand-Erbisdorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Brand-Erbisdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Brand-Erbisdorf?

Der Hebesatz liegt bei 390 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.035,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Brand-Erbisdorf?

470 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Brand-Erbisdorf hoch?

Der Median Landkreis Mittelsachsen liegt bei 390 %. Brand-Erbisdorf liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Brand-Erbisdorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Brand-Erbisdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.