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Sachsen Landkreis Mittelsachsen Frauenstein

Hebesätze Frauenstein

Landkreis Mittelsachsen · AGS 14522170 · 2.700 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Frauenstein, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
420 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
330 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Frauenstein gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Mittelsachsen liegt bei 390 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.

Wo Frauenstein im Vergleich steht

Der Wert von 390 % ordnet Frauenstein im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 443 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 271-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Frauenstein ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Frauenstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Frauenstein 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Frauenstein 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mittelsachsen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Frauenstein auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Frauenstein mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Frauenstein Grundsteuer B
Bobritzsch-Hilbersdorf 390 % 0 Prozentpunkte 350 %
Brand-Erbisdorf 390 % 0 Prozentpunkte 470 %
Eppendorf 390 % 0 Prozentpunkte 420 %
Erlau 390 % 0 Prozentpunkte 460 %
Königshain-Wiederau 390 % 0 Prozentpunkte 430 %

Was der Hebesatz in Frauenstein in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 390 % macht daraus 13.035,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Frauenstein beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Frauenstein nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Frauenstein noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Frauenstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Frauenstein?

Frauenstein setzt 390 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.035,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Frauenstein?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 420 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Frauenstein hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Frauenstein liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Frauenstein per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Frauenstein
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.