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Hebesätze Bobritzsch-Hilbersdorf
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bobritzsch-Hilbersdorf beträgt 390 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Mittelsachsen liegt bei 390 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.
Wie Bobritzsch-Hilbersdorf zum Landesdurchschnitt liegt
Bobritzsch-Hilbersdorf liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 444 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 390 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 136-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Bobritzsch-Hilbersdorf im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bobritzsch-Hilbersdorf | 390 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Bobritzsch-Hilbersdorf | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Mittelsachsen | 390 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 52 Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bobritzsch-Hilbersdorf auf Platz 12, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Bobritzsch-Hilbersdorf
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bobritzsch-Hilbersdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Brand-Erbisdorf | 390 % | 0 Prozentpunkte | 470 % |
| Eppendorf | 390 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Erlau | 390 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Frauenstein | 390 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Königshain-Wiederau | 390 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
Was die Gewerbesteuer in Bobritzsch-Hilbersdorf konkret kostet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 390 % Hebesatz sind 13.035,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bobritzsch-Hilbersdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bobritzsch-Hilbersdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bobritzsch-Hilbersdorf?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 390 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bobritzsch-Hilbersdorf?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 350 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Bobritzsch-Hilbersdorf hoch?
Gemessen am Median Landkreis Mittelsachsen von 390 % liegt der Satz von Bobritzsch-Hilbersdorf genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.