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Hebesätze Weinähr
395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Weinähr aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.
Wie Weinähr zum Landesdurchschnitt liegt
Weinähr liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 483 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 395 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.623 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.320-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Weinähr nach Quelle
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Weinähr | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Rhein-Lahn-Kreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 137 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weinähr auf Platz 96, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Weinähr | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Flacht | 395 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Kaub | 392 % | −3 Prozentpunkte | 465 % |
| Oberwies | 392 % | −3 Prozentpunkte | 465 % |
| Balduinstein | 400 % | +5 Prozentpunkte | 475 % |
| Becheln | 400 % | +5 Prozentpunkte | 465 % |
Ein Rechenbeispiel für Weinähr
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 395 % Hebesatz sind 13.202,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wo die Festsetzung für Weinähr nachzulesen ist
Weinähr legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Weinähr fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weinähr
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weinähr?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weinähr?
Die Grundsteuer B liegt bei 465 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Weinähr hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Weinähr liegt 15 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Weinähr durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.