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Hebesätze Flacht
In Flacht gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.
Was der Wert für Flacht bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Flacht im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.623 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 688-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Flacht im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Flacht | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Rhein-Lahn-Kreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 137 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Flacht auf Platz 96, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Flacht liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Flacht | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Weinähr | 395 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Kaub | 392 % | −3 Prozentpunkte | 465 % |
| Oberwies | 392 % | −3 Prozentpunkte | 465 % |
| Balduinstein | 400 % | +5 Prozentpunkte | 475 % |
| Becheln | 400 % | +5 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Flacht an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Flacht selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Flacht noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Flacht
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Flacht?
Flacht setzt 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Flacht?
465 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Flacht hoch?
Gemessen am Median Rhein-Lahn-Kreis von 380 % liegt der Satz von Flacht 15 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Flacht. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.