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Rheinland-Pfalz Rhein-Lahn-Kreis Oberwies

Hebesätze Oberwies

Rhein-Lahn-Kreis · AGS 07141106 · 150 Einwohner

Gewerbesteuer
392 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
356 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Oberwies gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 392 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 12 Prozentpunkte.

Wie Oberwies zum Landesdurchschnitt liegt

Oberwies liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 3 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 392 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.620 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.043-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Oberwies vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oberwies, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oberwies 392 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Lahn-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 +12 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +12 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberwies auf Platz 94, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oberwies Grundsteuer B
Kaub 392 % 0 Prozentpunkte 465 %
Burgschwalbach 390 % −2 Prozentpunkte 410 %
Kaltenholzhausen 390 % −2 Prozentpunkte 420 %
Mudershausen 390 % −2 Prozentpunkte 465 %
Oberfischbach 390 % −2 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Oberwies anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 392 % Hebesatz sind 13.102,60 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 401,10 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Oberwies und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Oberwies ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberwies

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberwies?

392 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.102,60 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberwies?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 465 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Oberwies hoch?

Gemessen am Median Rhein-Lahn-Kreis von 380 % liegt der Satz von Oberwies 12 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Oberwies legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Oberwies
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.