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Bayern Landkreis Weilheim-Schongau Weilheim i.OB

Hebesätze Weilheim i.OB

Landkreis Weilheim-Schongau · AGS 09190157 · 23.035 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Weilheim i.OB, St

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Weilheim i.OB ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Weilheim-Schongau liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wo Weilheim i.OB im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Weilheim i.OB im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.966 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 57-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Weilheim i.OB im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Weilheim i.OB, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Weilheim i.OB 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Weilheim-Schongau 350 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 34 Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weilheim i.OB auf Platz 32, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Weilheim i.OB

Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Weilheim i.OB Grundsteuer B
Bernbeuren 400 % 0 Prozentpunkte 380 %
Peiting 400 % 0 Prozentpunkte 390 %
Bernried am Starnberger See 380 % −20 Prozentpunkte 320 %
Burggen 380 % −20 Prozentpunkte 380 %
Hohenfurch 380 % −20 Prozentpunkte 360 %

Was die Gewerbesteuer in Weilheim i.OB konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Weilheim i.OB, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Weilheim i.OB noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weilheim i.OB

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weilheim i.OB?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weilheim i.OB?

Weilheim i.OB setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Weilheim i.OB hoch?

Weilheim i.OB liegt 50 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Weilheim-Schongau von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Weilheim i.OB legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Weilheim i.OB
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.