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Bayern Landkreis Weilheim-Schongau Bernried am Starnberger See

Hebesätze Bernried am Starnberger See

Landkreis Weilheim-Schongau · AGS 09190115 · 2.494 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bernried am Starnberger See beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Weilheim-Schongau liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Was der Wert für Bernried am Starnberger See bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Bernried am Starnberger See im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.152-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bernried am Starnberger See im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bernried am Starnberger See, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bernried am Starnberger See 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Weilheim-Schongau 350 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 34 Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bernried am Starnberger See auf Platz 22, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bernried am Starnberger See Grundsteuer B
Burggen 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Hohenfurch 380 % 0 Prozentpunkte 360 %
Peißenberg 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Raisting 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Schongau 380 % 0 Prozentpunkte 380 %

Was die Gewerbesteuer in Bernried am Starnberger See konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bernried am Starnberger See, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bernried am Starnberger See noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bernried am Starnberger See

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bernried am Starnberger See?

Bernried am Starnberger See setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bernried am Starnberger See?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bernried am Starnberger See hoch?

Der Median Landkreis Weilheim-Schongau liegt bei 350 %. Bernried am Starnberger See liegt damit 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bernried am Starnberger See durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bernried am Starnberger See
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.