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Hebesätze Hohenfurch
Hohenfurch setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Weilheim-Schongau liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Was der Wert für Hohenfurch bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Hohenfurch im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.498-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Hohenfurch nach Quelle
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hohenfurch | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Weilheim-Schongau | 350 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 34 Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hohenfurch auf Platz 22, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Hohenfurch mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hohenfurch | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bernried am Starnberger See | 380 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Burggen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Peißenberg | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Raisting | 380 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Schongau | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
Ein Rechenbeispiel für Hohenfurch
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wer den Hebesatz in Hohenfurch beschliesst
Hohenfurch legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Hohenfurch fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hohenfurch
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hohenfurch?
In Hohenfurch gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hohenfurch?
360 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Hohenfurch hoch?
Gemessen am Median Landkreis Weilheim-Schongau von 350 % liegt der Satz von Hohenfurch 30 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Hohenfurch selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.