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Baden-Württemberg Zollernalbkreis Weilen unter den Rinnen

Hebesätze Weilen unter den Rinnen

Zollernalbkreis · AGS 08417071 · 598 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
335 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

340 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Weilen unter den Rinnen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 335 %. Der Median Zollernalbkreis liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Weilen unter den Rinnen hoch?

545 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 340 % fest. Damit liegt Weilen unter den Rinnen im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.064-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Weilen unter den Rinnen im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Weilen unter den Rinnen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Weilen unter den Rinnen 340 % Berichtsjahr 2024
Median Zollernalbkreis 340 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Zollernalbkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weilen unter den Rinnen auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Zollernalbkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Weilen unter den Rinnen Grundsteuer B
Bisingen 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Bitz 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Burladingen 340 % 0 Prozentpunkte 365 %
Dautmergen 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Dormettingen 340 % 0 Prozentpunkte 310 %

Gewerbesteuer in Weilen unter den Rinnen an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 340 %, also 11.364,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Weilen unter den Rinnen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Weilen unter den Rinnen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weilen unter den Rinnen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weilen unter den Rinnen?

Weilen unter den Rinnen setzt 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.364,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weilen unter den Rinnen?

335 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Weilen unter den Rinnen hoch?

Gemessen am Median Zollernalbkreis von 340 % liegt der Satz von Weilen unter den Rinnen genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Weilen unter den Rinnen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Weilen unter den Rinnen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.