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Baden-Württemberg Landkreis Lörrach Weil am Rhein

Hebesätze Weil am Rhein

Landkreis Lörrach · AGS 08336091 · 30.615 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Weil am Rhein, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Weil am Rhein ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Lörrach liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Weil am Rhein bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Weil am Rhein im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 56-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Weil am Rhein im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Weil am Rhein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Weil am Rhein 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lörrach 360 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 35 Gemeinden im Landkreis Lörrach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weil am Rhein auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Weil am Rhein mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Lörrach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Weil am Rhein Grundsteuer B
Kleines Wiesental 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Lörrach 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Malsburg-Marzell 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Rheinfelden (Baden) 380 % 0 Prozentpunkte 420 %
Schopfheim 380 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Weil am Rhein konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Weil am Rhein beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Weil am Rhein, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Weil am Rhein noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weil am Rhein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weil am Rhein?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weil am Rhein?

Weil am Rhein setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Weil am Rhein hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Weil am Rhein liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Weil am Rhein legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Weil am Rhein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.