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Baden-Württemberg Landkreis Lörrach Malsburg-Marzell

Hebesätze Malsburg-Marzell

Landkreis Lörrach · AGS 08336104 · 1.481 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Malsburg-Marzell gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Lörrach liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Malsburg-Marzell hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Malsburg-Marzell im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 994-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Malsburg-Marzell nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Malsburg-Marzell, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Malsburg-Marzell 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lörrach 360 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 35 Gemeinden im Landkreis Lörrach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Malsburg-Marzell auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Lörrach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Malsburg-Marzell Grundsteuer B
Kleines Wiesental 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Lörrach 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Rheinfelden (Baden) 380 % 0 Prozentpunkte 420 %
Schopfheim 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Schwörstadt 380 % 0 Prozentpunkte 360 %

Ein Rechenbeispiel für Malsburg-Marzell

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Malsburg-Marzell legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Malsburg-Marzell fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Malsburg-Marzell

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Malsburg-Marzell?

Malsburg-Marzell setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Malsburg-Marzell?

Die Grundsteuer B liegt bei 390 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Malsburg-Marzell hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Malsburg-Marzell liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Malsburg-Marzell selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Malsburg-Marzell
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.