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Baden-Württemberg Landkreis Lörrach Rheinfelden (Baden)

Hebesätze Rheinfelden (Baden)

Landkreis Lörrach · AGS 08336069 · 33.353 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Rheinfelden (Baden), Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Rheinfelden (Baden) setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Lörrach liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Rheinfelden (Baden) bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Rheinfelden (Baden) im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 53-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Rheinfelden (Baden) ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rheinfelden (Baden), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rheinfelden (Baden) 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lörrach 360 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 35 Gemeinden im Landkreis Lörrach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rheinfelden (Baden) auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Rheinfelden (Baden)

Gemeinden im Landkreis Lörrach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rheinfelden (Baden) Grundsteuer B
Kleines Wiesental 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Lörrach 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Malsburg-Marzell 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Schopfheim 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Schwörstadt 380 % 0 Prozentpunkte 360 %

Was der Hebesatz in Rheinfelden (Baden) in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Rheinfelden (Baden) nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Rheinfelden (Baden) noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rheinfelden (Baden)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rheinfelden (Baden)?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rheinfelden (Baden)?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Rheinfelden (Baden) hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Rheinfelden (Baden) liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Rheinfelden (Baden) per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Rheinfelden (Baden)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.