Bayern ›Weiden i.d.OPf.
Hebesätze Weiden i.d.OPf.
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Weiden i.d.OPf. beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Landesmedian in Bayern liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Was der Wert für Weiden i.d.OPf. bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Weiden i.d.OPf. im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 24-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Weiden i.d.OPf. vorliegen
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Weiden i.d.OPf. | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Weiden i.d.OPf. | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Abensberg | 380 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Adelsdorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 550 % |
| Ahorn | 380 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Aicha vorm Wald | 380 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Aiglsbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Weiden i.d.OPf. anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo die Festsetzung für Weiden i.d.OPf. nachzulesen ist
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Weiden i.d.OPf. und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Weiden i.d.OPf. ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weiden i.d.OPf.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weiden i.d.OPf.?
380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weiden i.d.OPf.?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Weiden i.d.OPf. per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.