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Bayern Landkreis Passau Aicha vorm Wald

Hebesätze Aicha vorm Wald

Landkreis Passau · AGS 09275111 · 2.441 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Aicha vorm Wald setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Passau liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Aicha vorm Wald hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Aicha vorm Wald im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.165-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Aicha vorm Wald vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Aicha vorm Wald, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Aicha vorm Wald 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Passau 345 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Passau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Aicha vorm Wald auf Platz 29, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Aicha vorm Wald mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Passau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Aicha vorm Wald Grundsteuer B
Bad Füssing 380 % 0 Prozentpunkte 340 %
Bad Griesbach i.Rottal 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Fürstenstein 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Neuburg a.Inn 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Tiefenbach 380 % 0 Prozentpunkte 330 %

Wie viel Gewerbesteuer in Aicha vorm Wald anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Aicha vorm Wald beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Aicha vorm Wald und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Aicha vorm Wald ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Aicha vorm Wald

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Aicha vorm Wald?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Aicha vorm Wald?

Aicha vorm Wald setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Aicha vorm Wald hoch?

Aicha vorm Wald liegt 35 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Passau von 345 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Aicha vorm Wald per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Aicha vorm Wald
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.