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Hebesätze Wardenburg
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Wardenburg beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Oldenburg liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Wardenburg hoch?
2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Wardenburg im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 249 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 114-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Wardenburg ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Wardenburg | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Oldenburg | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 15 Gemeinden im Landkreis Oldenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wardenburg auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Wardenburg liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Wardenburg | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Colnrade | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Ganderkesee | 380 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Großenkneten | 380 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Hude (Oldenburg) | 380 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Prinzhöfte | 380 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Was der Hebesatz in Wardenburg in Euro bedeutet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Wardenburg nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Wardenburg noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Was Wardenburg aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 14.412.422 Euro | 874 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.327.460 Euro | 81 Euro |
| Grundsteuer B | 2.183.304 Euro | 132 Euro |
| Grundsteuer A | 180.263 Euro | 11 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 16.484 | |
Wardenburg nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 874 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wardenburg
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wardenburg?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wardenburg?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Wardenburg hoch?
Der Median Landkreis Oldenburg liegt bei 380 %. Wardenburg liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Wardenburg. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.