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Baden-Württemberg Landkreis Emmendingen Waldkirch

Hebesätze Waldkirch

Landkreis Emmendingen · AGS 08316056 · 22.043 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Waldkirch, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Waldkirch ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Emmendingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Waldkirch bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Waldkirch im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 94-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Waldkirch im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Waldkirch, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Waldkirch 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Emmendingen 370 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Emmendingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Waldkirch auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Waldkirch mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Emmendingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Waldkirch Grundsteuer B
Bahlingen am Kaiserstuhl 375 % −5 Prozentpunkte 350 %
Endingen am Kaiserstuhl 375 % −5 Prozentpunkte 500 %
Freiamt 375 % −5 Prozentpunkte 390 %
Gutach im Breisgau 375 % −5 Prozentpunkte 370 %
Reute 370 % −10 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Waldkirch konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Waldkirch beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Waldkirch, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Waldkirch noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Waldkirch

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Waldkirch?

Waldkirch setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Waldkirch?

380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Waldkirch hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 370 %. Waldkirch liegt 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Waldkirch durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Waldkirch
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.