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Baden-Württemberg Landkreis Emmendingen Bahlingen am Kaiserstuhl

Hebesätze Bahlingen am Kaiserstuhl

Landkreis Emmendingen · AGS 08316002 · 4.473 Einwohner

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Bahlingen am Kaiserstuhl setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 375 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Emmendingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Bahlingen am Kaiserstuhl hoch?

86 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 375 % fest. Damit liegt Bahlingen am Kaiserstuhl im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 815 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 597-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Bahlingen am Kaiserstuhl ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bahlingen am Kaiserstuhl, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bahlingen am Kaiserstuhl 375 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Emmendingen 370 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Emmendingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bahlingen am Kaiserstuhl auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Bahlingen am Kaiserstuhl

Gemeinden im Landkreis Emmendingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bahlingen am Kaiserstuhl Grundsteuer B
Endingen am Kaiserstuhl 375 % 0 Prozentpunkte 500 %
Freiamt 375 % 0 Prozentpunkte 390 %
Gutach im Breisgau 375 % 0 Prozentpunkte 370 %
Reute 370 % −5 Prozentpunkte 400 %
Riegel am Kaiserstuhl 370 % −5 Prozentpunkte 380 %

Was der Hebesatz in Bahlingen am Kaiserstuhl in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 375 %, also 12.534,38 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Bahlingen am Kaiserstuhl noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bahlingen am Kaiserstuhl

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bahlingen am Kaiserstuhl?

Bahlingen am Kaiserstuhl setzt 375 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.534,38 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bahlingen am Kaiserstuhl?

Die Grundsteuer B liegt bei 350 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Bahlingen am Kaiserstuhl hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 370 %. Bahlingen am Kaiserstuhl liegt 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Bahlingen am Kaiserstuhl
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.