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Hebesätze Waldershof
340 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Waldershof aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Tirschenreuth liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Wie Waldershof zum Landesdurchschnitt liegt
Waldershof liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 545 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 340 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 701-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Waldershof im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Waldershof | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Tirschenreuth | 350 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 26 Gemeinden im Landkreis Tirschenreuth mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Waldershof auf Platz 9, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Waldershof liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Waldershof | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Brand | 340 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Leonberg | 340 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Tirschenreuth | 340 % | 0 Prozentpunkte | 375 % |
| Falkenberg | 337 % | −3 Prozentpunkte | 380 % |
| Bad Neualbenreuth | 350 % | +10 Prozentpunkte | 370 % |
Gewerbesteuer in Waldershof an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 340 % Hebesatz sind 11.364,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Waldershof selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Waldershof noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Waldershof tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 27.167.034 Euro | 6.296 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.851.343 Euro | 429 Euro |
| Grundsteuer B | 488.752 Euro | 113 Euro |
| Grundsteuer A | 49.818 Euro | 12 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 4.315 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Waldershof im Berichtsjahr 2024 6.296 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Waldershof liegt über diesem Wert. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Waldershof
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Waldershof?
In Waldershof gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Waldershof?
340 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Waldershof hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Tirschenreuth von 350 % liegt Waldershof 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Waldershof durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.