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Bayern Landkreis Tirschenreuth Bad Neualbenreuth

Hebesätze Bad Neualbenreuth

Landkreis Tirschenreuth · AGS 09377142 · 1.358 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Neualbenreuth, M

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Bad Neualbenreuth ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Tirschenreuth liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Bad Neualbenreuth bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Bad Neualbenreuth im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.707-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bad Neualbenreuth im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Neualbenreuth, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Neualbenreuth 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Tirschenreuth 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Tirschenreuth mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Neualbenreuth auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Bad Neualbenreuth

Gemeinden im Landkreis Tirschenreuth mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Neualbenreuth Grundsteuer B
Ebnath 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Friedenfels 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Konnersreuth 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Kulmain 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Pechbrunn 350 % 0 Prozentpunkte 340 %

Was die Gewerbesteuer in Bad Neualbenreuth konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bad Neualbenreuth, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bad Neualbenreuth noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Neualbenreuth

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Neualbenreuth?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Neualbenreuth?

Bad Neualbenreuth setzt die Grundsteuer B auf 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Neualbenreuth hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Bad Neualbenreuth liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Bad Neualbenreuth per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Bad Neualbenreuth
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.