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Hebesätze Waldenburg
In Waldenburg gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Hohenlohekreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Was der Wert für Waldenburg bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Waldenburg im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.029 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 760-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Waldenburg im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Waldenburg | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Hohenlohekreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 16 Gemeinden im Hohenlohekreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Waldenburg auf Platz 10, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Waldenburg | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Krautheim | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Künzelsau | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Schöntal | 400 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Weißbach | 400 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Zweiflingen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
Gewerbesteuer in Waldenburg an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wo die Festsetzung für Waldenburg nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Waldenburg selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Waldenburg noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Waldenburg tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 8.684.383 Euro | 2.908 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 967.013 Euro | 324 Euro |
| Grundsteuer B | 835.681 Euro | 280 Euro |
| Grundsteuer A | 24.205 Euro | 8 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.986 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Waldenburg im Berichtsjahr 2024 2.908 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Waldenburg liegt über diesem Wert. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Waldenburg
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Waldenburg?
In Waldenburg gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Waldenburg?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Waldenburg hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Waldenburg liegt 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Waldenburg per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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