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Hebesätze Zweiflingen
Zweiflingen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Hohenlohekreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wie Zweiflingen zum Landesdurchschnitt liegt
Zweiflingen liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.029 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 965-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Zweiflingen im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Zweiflingen | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Hohenlohekreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 16 Gemeinden im Hohenlohekreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Zweiflingen auf Platz 10, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Zweiflingen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Zweiflingen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Krautheim | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Künzelsau | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Schöntal | 400 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Waldenburg | 400 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Weißbach | 400 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Gewerbesteuer in Zweiflingen an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Zweiflingen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Zweiflingen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Zweiflingen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Zweiflingen?
In Zweiflingen gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Zweiflingen?
Zweiflingen setzt die Grundsteuer B auf 450 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Zweiflingen hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Zweiflingen liegt 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Zweiflingen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.