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Bayern Landkreis Aschaffenburg Waldaschaff

Hebesätze Waldaschaff

Landkreis Aschaffenburg · AGS 09671156 · 4.246 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Waldaschaff setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Aschaffenburg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Waldaschaff hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Waldaschaff im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 696-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Waldaschaff im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Waldaschaff, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Waldaschaff 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Aschaffenburg 360 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Waldaschaff auf Platz 21, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Waldaschaff Grundsteuer B
Alzenau 380 % 0 Prozentpunkte 470 %
Dammbach 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Geiselbach 380 % 0 Prozentpunkte 310 %
Johannesberg 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Kahl a.Main 380 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Waldaschaff konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Waldaschaff nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Waldaschaff, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Waldaschaff noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Waldaschaff

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Waldaschaff?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Waldaschaff?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Waldaschaff hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Aschaffenburg von 360 % liegt Waldaschaff 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Waldaschaff per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Waldaschaff
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.