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Bayern Landkreis Aschaffenburg Geiselbach

Hebesätze Geiselbach

Landkreis Aschaffenburg · AGS 09671119 · 2.121 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Geiselbach beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Aschaffenburg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Geiselbach im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Geiselbach im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.282-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Geiselbach nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Geiselbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Geiselbach 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Aschaffenburg 360 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Geiselbach auf Platz 21, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Geiselbach Grundsteuer B
Alzenau 380 % 0 Prozentpunkte 470 %
Dammbach 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Johannesberg 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Kahl a.Main 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Krombach 380 % 0 Prozentpunkte 350 %

Ein Rechenbeispiel für Geiselbach

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Geiselbach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Geiselbach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Geiselbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Geiselbach?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Geiselbach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Geiselbach hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Aschaffenburg von 360 % liegt Geiselbach 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Geiselbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Geiselbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.