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Bayern Landkreis Aschaffenburg Alzenau

Hebesätze Alzenau

Landkreis Aschaffenburg · AGS 09671111 · 18.793 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Alzenau, St

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Alzenau setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Landkreis Aschaffenburg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Alzenau bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Alzenau im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 90-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Alzenau ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Alzenau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Alzenau 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Aschaffenburg 360 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Alzenau auf Platz 21, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Alzenau mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Alzenau Grundsteuer B
Dammbach 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Geiselbach 380 % 0 Prozentpunkte 310 %
Johannesberg 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Kahl a.Main 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Krombach 380 % 0 Prozentpunkte 350 %

Was der Hebesatz in Alzenau in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Alzenau beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Alzenau nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Alzenau noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Alzenau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Alzenau?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Alzenau?

Die Grundsteuer B liegt bei 470 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Alzenau hoch?

Gemessen am Median Landkreis Aschaffenburg von 360 % liegt der Satz von Alzenau 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Alzenau selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Alzenau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.