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Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Dürkheim Wachenheim an der Weinstraße

Hebesätze Wachenheim an der Weinstraße

Landkreis Bad Dürkheim · AGS 07332046 · 4.560 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Wachenheim an der Weinstraße, Stadt

Gewerbesteuer
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Wachenheim an der Weinstraße setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 385 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Bad Dürkheim liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Wachenheim an der Weinstraße bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Wachenheim an der Weinstraße im vierten Fünftel; der Satz von 385 % kommt insgesamt 145 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.453 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 138-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Wachenheim an der Weinstraße nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wachenheim an der Weinstraße, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wachenheim an der Weinstraße 385 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Dürkheim 395 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte

Von 48 Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wachenheim an der Weinstraße auf Platz 17, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wachenheim an der Weinstraße Grundsteuer B
Kallstadt 385 % 0 Prozentpunkte 487 %
Bad Dürkheim 380 % −5 Prozentpunkte 465 %
Battenberg (Pfalz) 390 % +5 Prozentpunkte 465 %
Bobenheim am Berg 380 % −5 Prozentpunkte 465 %
Carlsberg 390 % +5 Prozentpunkte 465 %

Ein Rechenbeispiel für Wachenheim an der Weinstraße

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 385 % sind das 12.868,63 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Wachenheim an der Weinstraße legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Wachenheim an der Weinstraße fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wachenheim an der Weinstraße

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wachenheim an der Weinstraße?

Wachenheim an der Weinstraße setzt 385 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.868,63 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wachenheim an der Weinstraße?

500 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Wachenheim an der Weinstraße hoch?

Gemessen am Median Landkreis Bad Dürkheim von 395 % liegt der Satz von Wachenheim an der Weinstraße 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Wachenheim an der Weinstraße durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Wachenheim an der Weinstraße
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.