Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Dürkheim Battenberg (Pfalz)

Hebesätze Battenberg (Pfalz)

Landkreis Bad Dürkheim · AGS 07332003 · 391 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Battenberg (Pfalz) gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Bad Dürkheim liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Was der Wert für Battenberg (Pfalz) bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Battenberg (Pfalz) im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.560 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.462-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Battenberg (Pfalz) vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Battenberg (Pfalz), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Battenberg (Pfalz) 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Dürkheim 395 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 48 Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Battenberg (Pfalz) auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Battenberg (Pfalz) Grundsteuer B
Carlsberg 390 % 0 Prozentpunkte 465 %
Obersülzen 390 % 0 Prozentpunkte 465 %
Ruppertsberg 390 % 0 Prozentpunkte 475 %
Bockenheim a.d.W. 395 % +5 Prozentpunkte 465 %
Grünstadt 395 % +5 Prozentpunkte 520 %

Wie viel Gewerbesteuer in Battenberg (Pfalz) anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Battenberg (Pfalz) und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Battenberg (Pfalz) ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Battenberg (Pfalz)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Battenberg (Pfalz)?

Battenberg (Pfalz) setzt 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.035,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Battenberg (Pfalz)?

Battenberg (Pfalz) setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Battenberg (Pfalz) hoch?

Battenberg (Pfalz) liegt 5 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Bad Dürkheim von 395 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Battenberg (Pfalz) selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Battenberg (Pfalz)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.