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Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Dürkheim Bobenheim am Berg

Hebesätze Bobenheim am Berg

Landkreis Bad Dürkheim · AGS 07332005 · 834 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Bobenheim am Berg ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Bad Dürkheim liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Bobenheim am Berg bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bobenheim am Berg im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 821-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Bobenheim am Berg ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bobenheim am Berg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bobenheim am Berg 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Dürkheim 395 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 48 Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bobenheim am Berg auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Bobenheim am Berg

Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bobenheim am Berg Grundsteuer B
Bad Dürkheim 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dackenheim 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Ellerstadt 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Forst an der Weinstraße 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Friedelsheim 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Was der Hebesatz in Bobenheim am Berg in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bobenheim am Berg nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Bobenheim am Berg noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bobenheim am Berg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bobenheim am Berg?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bobenheim am Berg?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Bobenheim am Berg hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Bobenheim am Berg liegt 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Bobenheim am Berg legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Bobenheim am Berg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.