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Hebesätze Vreden
416 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Vreden aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 501 %. Der Median Kreis Borken liegt bei 417 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.
Was der Wert für Vreden bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Vreden im höchsten Fünftel; der Satz von 416 % kommt insgesamt 26 mal vor. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 30 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 186-grösste von 396 Gemeinden des Landes.
Vreden im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Vreden | 416 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Borken | 417 % | Berichtsjahr 2024 | −1 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +36 Prozentpunkte |
Von 17 Gemeinden im Kreis Borken mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Vreden auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Vreden
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Vreden | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ahaus | 416 % | 0 Prozentpunkte | 501 % |
| Borken | 416 % | 0 Prozentpunkte | 530 % |
| Raesfeld | 416 % | 0 Prozentpunkte | 501 % |
| Velen | 416 % | 0 Prozentpunkte | 529 % |
| Heiden | 417 % | +1 Prozentpunkte | 469 % |
Gewerbesteuer in Vreden an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 416 % sind das 13.904,80 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.203,30 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Vreden selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Vreden noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Vreden
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Vreden?
In Vreden gilt ein Hebesatz von 416 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.904,80 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Vreden?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 501 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Vreden hoch?
Gemessen am Median Kreis Borken von 417 % liegt der Satz von Vreden 1 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Vreden. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.