Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Nordrhein-Westfalen Kreis Borken Vreden

Hebesätze Vreden

Kreis Borken · AGS 05554068 · 23.015 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Vreden, Stadt

Gewerbesteuer
416 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
501 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
259 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

416 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Vreden aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 501 %. Der Median Kreis Borken liegt bei 417 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.

Was der Wert für Vreden bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Vreden im höchsten Fünftel; der Satz von 416 % kommt insgesamt 26 mal vor. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 30 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 186-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Vreden im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Vreden, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Vreden 416 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Borken 417 % Berichtsjahr 2024 −1 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +36 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Kreis Borken mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Vreden auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Vreden

Gemeinden im Kreis Borken mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Vreden Grundsteuer B
Ahaus 416 % 0 Prozentpunkte 501 %
Borken 416 % 0 Prozentpunkte 530 %
Raesfeld 416 % 0 Prozentpunkte 501 %
Velen 416 % 0 Prozentpunkte 529 %
Heiden 417 % +1 Prozentpunkte 469 %

Gewerbesteuer in Vreden an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 416 % sind das 13.904,80 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.203,30 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Vreden selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Vreden noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Vreden

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Vreden?

In Vreden gilt ein Hebesatz von 416 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.904,80 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Vreden?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 501 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Vreden hoch?

Gemessen am Median Kreis Borken von 417 % liegt der Satz von Vreden 1 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Vreden. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Vreden
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.