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Nordrhein-Westfalen › Kreis Borken ›Heiden

Hebesätze Heiden

Kreis Borken · AGS 05554028 · 8.314 Einwohner

Gewerbesteuer
417 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
469 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Heiden setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 417 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 469 %. Der Median Kreis Borken liegt bei 417 % und damit auf demselben Wert.

Wie Heiden zum Landesdurchschnitt liegt

Heiden liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 12 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 417 %. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 55 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 371-größte von 396 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Heiden vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Heiden, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Heiden 417 % Berichtsjahr 2024 —
Median Kreis Borken 417 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +37 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Kreis Borken mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Heiden auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Heiden

Gemeinden im Kreis Borken mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Heiden Grundsteuer B
Südlohn 417 % 0 Prozentpunkte 490 %
Ahaus 416 % −1 Prozentpunkte 501 %
Borken 416 % −1 Prozentpunkte 530 %
Heek 418 % +1 Prozentpunkte 501 %
Raesfeld 416 % −1 Prozentpunkte 501 %

Wie viel Gewerbesteuer in Heiden anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 417 % Hebesatz sind 13.938,23 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.236,73 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Heiden und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Heiden ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Aufkommen der Realsteuern in Heiden

Istaufkommen der Realsteuern in Heiden, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer8.894.569 Euro1.022 Euro
davon Gewerbesteuerumlage746.547 Euro86 Euro
Grundsteuer B1.362.994 Euro157 Euro
Grundsteuer A144.194 Euro17 Euro
Einwohner am 31.12.20248.704

Je Einwohner flossen Heiden im Berichtsjahr 2024 1.022 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Nordrhein-Westfalen liegt der Median bei 742 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Heiden

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Heiden?

Heiden setzt 417 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.938,23 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Heiden?

469 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Heiden hoch?

Heiden liegt genau darauf, gemessen am Median Kreis Borken von 417 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Heiden durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Heiden
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.