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Nordrhein-Westfalen Kreis Borken Velen

Hebesätze Velen

Kreis Borken · AGS 05554064 · 13.334 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Velen, Stadt

Gewerbesteuer
416 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
529 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
285 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Velen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 416 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 529 %. Der Median Kreis Borken liegt bei 417 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.

Wie Velen zum Landesdurchschnitt liegt

Velen liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 26 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 416 %. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 30 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 287-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Velen nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Velen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Velen 416 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Borken 417 % Berichtsjahr 2024 −1 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +36 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Kreis Borken mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Velen auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Kreis Borken mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Velen Grundsteuer B
Ahaus 416 % 0 Prozentpunkte 501 %
Borken 416 % 0 Prozentpunkte 530 %
Raesfeld 416 % 0 Prozentpunkte 501 %
Vreden 416 % 0 Prozentpunkte 501 %
Heiden 417 % +1 Prozentpunkte 469 %

Ein Rechenbeispiel für Velen

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 416 % Hebesatz sind 13.904,80 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.203,30 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Velen nachzulesen ist

Velen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Velen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Velen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Velen?

Der Hebesatz liegt bei 416 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.904,80 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Velen?

Die Grundsteuer B liegt bei 529 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Velen hoch?

Velen liegt 1 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Borken von 417 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Velen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Velen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.