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Hebesätze Vorbach
In Vorbach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Wo Vorbach im Vergleich steht
Der Wert von 310 % ordnet Vorbach im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 269 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 150 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.889-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Vorbach ausweisen
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Vorbach | 310 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab | 350 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −70 Prozentpunkte |
Von 38 Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Vorbach auf Platz 6, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Vorbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Luhe-Wildenau | 310 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Altenstadt a.d.Waldnaab | 300 % | −10 Prozentpunkte | 320 % |
| Parkstein | 300 % | −10 Prozentpunkte | 300 % |
| Schirmitz | 300 % | −10 Prozentpunkte | 280 % |
| Störnstein | 300 % | −10 Prozentpunkte | 300 % |
Was der Hebesatz in Vorbach in Euro bedeutet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 310 % macht daraus 10.361,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wo die Festsetzung für Vorbach nachzulesen ist
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Vorbach nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Vorbach noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Vorbach
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 10.027.496 Euro | 9.451 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.492.699 Euro | 1.407 Euro |
| Grundsteuer B | 115.472 Euro | 109 Euro |
| Grundsteuer A | 18.194 Euro | 17 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.061 | |
Je Einwohner flossen Vorbach im Berichtsjahr 2024 9.451 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Vorbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Vorbach?
In Vorbach gilt ein Hebesatz von 310 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.361,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Vorbach?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Vorbach hoch?
Vorbach liegt 40 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab von 350 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Vorbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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