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Bayern Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab Altenstadt a.d.Waldnaab

Hebesätze Altenstadt a.d.Waldnaab

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab · AGS 09374111 · 4.726 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

300 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Altenstadt a.d.Waldnaab aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wie Altenstadt a.d.Waldnaab zum Landesdurchschnitt liegt

Altenstadt a.d.Waldnaab liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 243 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 300 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 625-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Altenstadt a.d.Waldnaab vorliegen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Altenstadt a.d.Waldnaab, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Altenstadt a.d.Waldnaab 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab 350 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Altenstadt a.d.Waldnaab auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Altenstadt a.d.Waldnaab Grundsteuer B
Parkstein 300 % 0 Prozentpunkte 300 %
Schirmitz 300 % 0 Prozentpunkte 280 %
Störnstein 300 % 0 Prozentpunkte 300 %
Luhe-Wildenau 310 % +10 Prozentpunkte 310 %
Pressath 290 % −10 Prozentpunkte 290 %

Wie viel Gewerbesteuer in Altenstadt a.d.Waldnaab anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 300 % Hebesatz sind 10.027,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Altenstadt a.d.Waldnaab nachzulesen ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Altenstadt a.d.Waldnaab und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Altenstadt a.d.Waldnaab ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Altenstadt a.d.Waldnaab

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Altenstadt a.d.Waldnaab?

300 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.027,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Altenstadt a.d.Waldnaab?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Altenstadt a.d.Waldnaab hoch?

Gemessen am Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab von 350 % liegt der Satz von Altenstadt a.d.Waldnaab 50 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Altenstadt a.d.Waldnaab per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Altenstadt a.d.Waldnaab
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.