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Hebesätze Altenstadt a.d.Waldnaab
300 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Altenstadt a.d.Waldnaab aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.
Wie Altenstadt a.d.Waldnaab zum Landesdurchschnitt liegt
Altenstadt a.d.Waldnaab liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 243 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 300 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 625-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Altenstadt a.d.Waldnaab vorliegen
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Altenstadt a.d.Waldnaab | 300 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab | 350 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −80 Prozentpunkte |
Von 38 Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Altenstadt a.d.Waldnaab auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Altenstadt a.d.Waldnaab | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Parkstein | 300 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Schirmitz | 300 % | 0 Prozentpunkte | 280 % |
| Störnstein | 300 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Luhe-Wildenau | 310 % | +10 Prozentpunkte | 310 % |
| Pressath | 290 % | −10 Prozentpunkte | 290 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Altenstadt a.d.Waldnaab anfällt
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 300 % Hebesatz sind 10.027,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wo die Festsetzung für Altenstadt a.d.Waldnaab nachzulesen ist
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Altenstadt a.d.Waldnaab und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Altenstadt a.d.Waldnaab ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Altenstadt a.d.Waldnaab
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Altenstadt a.d.Waldnaab?
300 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.027,50 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Altenstadt a.d.Waldnaab?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Altenstadt a.d.Waldnaab hoch?
Gemessen am Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab von 350 % liegt der Satz von Altenstadt a.d.Waldnaab 50 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Altenstadt a.d.Waldnaab per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.