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Hebesätze Volkmannsdorf
300 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Volkmannsdorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Saale-Orla-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 95 Prozentpunkte.
Wo Volkmannsdorf im Vergleich steht
Der Wert von 300 % ordnet Volkmannsdorf im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 242 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 3 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 510-größte von 630 Gemeinden des Landes.
Volkmannsdorf im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Volkmannsdorf | 300 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Saale-Orla-Kreis | 395 % | Berichtsjahr 2024 | −95 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −80 Prozentpunkte |
Von 59 Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Volkmannsdorf auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Wie die Umgebung von Volkmannsdorf liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Volkmannsdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Göschitz | 350 % | +50 Prozentpunkte | 360 % |
| Dreitzsch | 357 % | +57 Prozentpunkte | 389 % |
| Görkwitz | 357 % | +57 Prozentpunkte | 389 % |
| Kirschkau | 357 % | +57 Prozentpunkte | 389 % |
| Lemnitz | 357 % | +57 Prozentpunkte | 389 % |
Gewerbesteuer in Volkmannsdorf an einem Beispiel
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 300 % macht daraus 10.027,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Volkmannsdorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Volkmannsdorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Volkmannsdorf tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 15.245 Euro | 64 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.779 Euro | 7 Euro |
| Grundsteuer B | 18.070 Euro | 75 Euro |
| Grundsteuer A | 5.880 Euro | 25 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 240 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Volkmannsdorf im Berichtsjahr 2024 64 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Volkmannsdorf liegt unter diesem Wert. Im Land Thüringen liegt der Median bei 271 Euro.
Bei 240 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Volkmannsdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Volkmannsdorf?
In Volkmannsdorf gilt ein Hebesatz von 300 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.027,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Volkmannsdorf?
300 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Volkmannsdorf hoch?
Im Vergleich zum Median Saale-Orla-Kreis von 395 % liegt Volkmannsdorf 95 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Volkmannsdorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.