Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Thüringen Saale-Orla-Kreis Göschitz

Hebesätze Göschitz

Saale-Orla-Kreis · AGS 16075034 · 201 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Göschitz setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Saale-Orla-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.

Wie Göschitz bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Göschitz im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 16 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 545-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Göschitz im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Göschitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Göschitz 350 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Orla-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 −45 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 59 Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Göschitz auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Göschitz Grundsteuer B
Dreitzsch 357 % +7 Prozentpunkte 389 %
Görkwitz 357 % +7 Prozentpunkte 389 %
Kirschkau 357 % +7 Prozentpunkte 389 %
Lemnitz 357 % +7 Prozentpunkte 389 %
Miesitz 357 % +7 Prozentpunkte 389 %

Was die Gewerbesteuer in Göschitz konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Göschitz nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Göschitz, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Göschitz noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Göschitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Göschitz?

In Göschitz gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Göschitz?

Göschitz setzt die Grundsteuer B auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Göschitz hoch?

Im Vergleich zum Median Saale-Orla-Kreis von 395 % liegt Göschitz 45 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Göschitz selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Göschitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.