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Thüringen Saale-Orla-Kreis Dreitzsch

Hebesätze Dreitzsch

Saale-Orla-Kreis · AGS 16075019 · 408 Einwohner

Gewerbesteuer
357 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
271 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Dreitzsch gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 357 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Saale-Orla-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 38 Prozentpunkte.

Wie Dreitzsch bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Dreitzsch im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 357 % setzen bundesweit 62 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 21 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 404-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Dreitzsch vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Dreitzsch, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Dreitzsch 357 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Orla-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 −38 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte

Von 59 Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Dreitzsch auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Dreitzsch mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Dreitzsch Grundsteuer B
Görkwitz 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Kirschkau 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Lemnitz 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Miesitz 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Mittelpöllnitz 357 % 0 Prozentpunkte 389 %

Wie viel Gewerbesteuer in Dreitzsch anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 357 % ergibt das 11.932,73 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Dreitzsch beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Dreitzsch und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Dreitzsch ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dreitzsch

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dreitzsch?

Dreitzsch setzt 357 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.932,73 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dreitzsch?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 389 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Dreitzsch hoch?

Gemessen am Median Saale-Orla-Kreis von 395 % liegt der Satz von Dreitzsch 38 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Dreitzsch selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Dreitzsch
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.