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Bayern Landkreis Passau Vilshofen an der Donau

Hebesätze Vilshofen an der Donau

Landkreis Passau · AGS 09275154 · 17.604 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Vilshofen an der Donau, St

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Vilshofen an der Donau aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Passau liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Was der Wert für Vilshofen an der Donau bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Vilshofen an der Donau im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 98-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Vilshofen an der Donau vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Vilshofen an der Donau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Vilshofen an der Donau 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Passau 345 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Passau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Vilshofen an der Donau auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Vilshofen an der Donau liegt

Gemeinden im Landkreis Passau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Vilshofen an der Donau Grundsteuer B
Hutthurm 350 % 0 Prozentpunkte 330 %
Malching 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Neukirchen vorm Wald 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Obernzell 350 % 0 Prozentpunkte 320 %
Pocking 350 % 0 Prozentpunkte 340 %

Wie viel Gewerbesteuer in Vilshofen an der Donau anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Vilshofen an der Donau und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Vilshofen an der Donau ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Vilshofen an der Donau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Vilshofen an der Donau?

Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Vilshofen an der Donau?

330 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Vilshofen an der Donau hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Passau von 345 % liegt Vilshofen an der Donau 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Vilshofen an der Donau selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Vilshofen an der Donau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.