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Hebesätze Obernzell
Für Obernzell ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Passau liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Obernzell hoch?
880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Obernzell im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 781-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Obernzell ausweisen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Obernzell | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Passau | 345 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 38 Gemeinden im Landkreis Passau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Obernzell auf Platz 20, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Obernzell
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Obernzell | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Hutthurm | 350 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Malching | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Neukirchen vorm Wald | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Pocking | 350 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Tettenweis | 350 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
Was der Hebesatz in Obernzell in Euro bedeutet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Obernzell nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Obernzell noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Obernzell
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.545.144 Euro | 700 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 377.526 Euro | 104 Euro |
| Grundsteuer B | 369.062 Euro | 101 Euro |
| Grundsteuer A | 12.196 Euro | 3 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.638 | |
Je Einwohner flossen Obernzell im Berichtsjahr 2024 700 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Obernzell
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Obernzell?
Obernzell setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Obernzell?
Obernzell setzt die Grundsteuer B auf 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Obernzell hoch?
Der Median Landkreis Passau liegt bei 345 %. Obernzell liegt damit 5 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Obernzell selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.