Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Bayern Landkreis Passau Neukirchen vorm Wald

Hebesätze Neukirchen vorm Wald

Landkreis Passau · AGS 09275135 · 2.995 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Neukirchen vorm Wald setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Passau liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Neukirchen vorm Wald bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Neukirchen vorm Wald im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.011-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Neukirchen vorm Wald vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neukirchen vorm Wald, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neukirchen vorm Wald 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Passau 345 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Passau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neukirchen vorm Wald auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Neukirchen vorm Wald

Gemeinden im Landkreis Passau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neukirchen vorm Wald Grundsteuer B
Hutthurm 350 % 0 Prozentpunkte 330 %
Malching 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Obernzell 350 % 0 Prozentpunkte 320 %
Pocking 350 % 0 Prozentpunkte 340 %
Tettenweis 350 % 0 Prozentpunkte 330 %

Wie viel Gewerbesteuer in Neukirchen vorm Wald anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Neukirchen vorm Wald und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Neukirchen vorm Wald ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neukirchen vorm Wald

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neukirchen vorm Wald?

Neukirchen vorm Wald setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neukirchen vorm Wald?

350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Neukirchen vorm Wald hoch?

Neukirchen vorm Wald liegt 5 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Passau von 345 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Neukirchen vorm Wald selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Neukirchen vorm Wald
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.