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Brandenburg Landkreis Märkisch-Oderland Vierlinden

Hebesätze Vierlinden

Landkreis Märkisch-Oderland · AGS 12064482 · 1.538 Einwohner

Gewerbesteuer
316 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Vierlinden setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 316 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Märkisch-Oderland liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 4 Prozentpunkte.

Wie Vierlinden bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Vierlinden im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 316 % setzen bundesweit 5 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 120 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 219-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Vierlinden vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Vierlinden, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Vierlinden 316 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Märkisch-Oderland 320 % Berichtsjahr 2024 −4 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −64 Prozentpunkte

Von 45 Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Vierlinden auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Vierlinden

Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Vierlinden Grundsteuer B
Neutrebbin 316 % 0 Prozentpunkte 384 %
Fichtenhöhe 315 % −1 Prozentpunkte 405 %
Lietzen 315 % −1 Prozentpunkte 405 %
Zeschdorf 315 % −1 Prozentpunkte 320 %
Heckelberg-Brunow 313 % −3 Prozentpunkte 394 %

Wie viel Gewerbesteuer in Vierlinden anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 316 % ergibt das 10.562,30 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.139,20 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Vierlinden und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Vierlinden ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Vierlinden

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Vierlinden?

Vierlinden setzt 316 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.562,30 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Vierlinden?

Die Grundsteuer B liegt bei 405 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Vierlinden hoch?

Der Median Landkreis Märkisch-Oderland liegt bei 320 %. Vierlinden liegt damit 4 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Vierlinden legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Vierlinden
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.