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Brandenburg Landkreis Märkisch-Oderland Lietzen

Hebesätze Lietzen

Landkreis Märkisch-Oderland · AGS 12064288 · 705 Einwohner

Gewerbesteuer
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Lietzen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 315 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Märkisch-Oderland liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wo Lietzen im Vergleich steht

Der Wert von 315 % ordnet Lietzen im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 41 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 99 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 328-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Lietzen vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lietzen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lietzen 315 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Märkisch-Oderland 320 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −65 Prozentpunkte

Von 45 Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lietzen auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Lietzen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lietzen Grundsteuer B
Fichtenhöhe 315 % 0 Prozentpunkte 405 %
Zeschdorf 315 % 0 Prozentpunkte 320 %
Neutrebbin 316 % +1 Prozentpunkte 384 %
Vierlinden 316 % +1 Prozentpunkte 405 %
Heckelberg-Brunow 313 % −2 Prozentpunkte 394 %

Wie viel Gewerbesteuer in Lietzen anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 315 % macht daraus 10.528,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Lietzen beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Lietzen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Lietzen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lietzen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lietzen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 315 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.528,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lietzen?

Die Grundsteuer B liegt bei 405 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Lietzen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Märkisch-Oderland von 320 % liegt Lietzen 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Lietzen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Lietzen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.