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Brandenburg Landkreis Märkisch-Oderland Fichtenhöhe

Hebesätze Fichtenhöhe

Landkreis Märkisch-Oderland · AGS 12064130 · 478 Einwohner

Gewerbesteuer
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Fichtenhöhe beträgt 315 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Märkisch-Oderland liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Fichtenhöhe zum Landesdurchschnitt liegt

Fichtenhöhe liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 42 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 315 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 99 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 389-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Fichtenhöhe im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Fichtenhöhe, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Fichtenhöhe 315 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Märkisch-Oderland 320 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −65 Prozentpunkte

Von 45 Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fichtenhöhe auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Fichtenhöhe liegt

Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Fichtenhöhe Grundsteuer B
Lietzen 315 % 0 Prozentpunkte 405 %
Zeschdorf 315 % 0 Prozentpunkte 320 %
Neutrebbin 316 % +1 Prozentpunkte 384 %
Vierlinden 316 % +1 Prozentpunkte 405 %
Heckelberg-Brunow 313 % −2 Prozentpunkte 394 %

Was die Gewerbesteuer in Fichtenhöhe konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 315 % Hebesatz sind 10.528,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Fichtenhöhe, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Fichtenhöhe noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fichtenhöhe

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fichtenhöhe?

Der Hebesatz liegt bei 315 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.528,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fichtenhöhe?

Die Grundsteuer B liegt bei 405 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Fichtenhöhe hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 320 %. Fichtenhöhe liegt 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Fichtenhöhe per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Fichtenhöhe
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.