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Brandenburg Landkreis Ostprignitz-Ruppin Vielitzsee

Hebesätze Vielitzsee

Landkreis Ostprignitz-Ruppin · AGS 12068437 · 497 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Vielitzsee setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt bei 323 %, die Differenz beträgt 23 Prozentpunkte.

Wie Vielitzsee zum Landesdurchschnitt liegt

Vielitzsee liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 243 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 300 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 7 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 383-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Vielitzsee im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Vielitzsee, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Vielitzsee 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin 323 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Vielitzsee auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Vielitzsee Grundsteuer B
Rüthnick 306 % +6 Prozentpunkte 331 %
Dabergotz 310 % +10 Prozentpunkte 405 %
Märkisch Linden 310 % +10 Prozentpunkte 345 %
Storbeck-Frankendorf 310 % +10 Prozentpunkte 345 %
Stüdenitz-Schönermark 310 % +10 Prozentpunkte 340 %

Was die Gewerbesteuer in Vielitzsee konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 300 % Hebesatz sind 10.027,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Vielitzsee, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Vielitzsee noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Vielitzsee

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Vielitzsee?

Der Hebesatz liegt bei 300 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.027,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Vielitzsee?

Die Grundsteuer B liegt bei 300 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Vielitzsee hoch?

Gemessen am Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin von 323 % liegt der Satz von Vielitzsee 23 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Vielitzsee durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Vielitzsee
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.