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Hebesätze Velden
In Velden gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 325 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Nürnberger Land liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Was der Wert für Velden bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Velden im niedrigsten Fünftel; der Satz von 325 % kommt insgesamt 63 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 554 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.433-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Velden vorliegen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Velden | 325 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Nürnberger Land | 330 % | Berichtsjahr 2024 | −5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −55 Prozentpunkte |
Von 27 Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Velden auf Platz 8, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Velden mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Velden | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Leinburg | 326 % | +1 Prozentpunkte | 310 % |
| Altdorf b.Nürnberg | 330 % | +5 Prozentpunkte | 341 % |
| Burgthann | 320 % | −5 Prozentpunkte | 310 % |
| Neuhaus a.d.Pegnitz | 330 % | +5 Prozentpunkte | 447 % |
| Offenhausen | 330 % | +5 Prozentpunkte | 350 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Velden anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 325 % sind das 10.863,13 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wer den Hebesatz in Velden beschliesst
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Velden und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Velden ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Velden
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Velden?
Velden setzt 325 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.863,13 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Velden?
350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Velden hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Nürnberger Land von 330 % liegt Velden 5 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Velden selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.