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Bayern Landkreis Nürnberger Land Neuhaus a.d.Pegnitz

Hebesätze Neuhaus a.d.Pegnitz

Landkreis Nürnberger Land · AGS 09574140 · 2.838 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Neuhaus a.d.Pegnitz, M

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
447 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
447 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Neuhaus a.d.Pegnitz setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 447 %. Der Median Landkreis Nürnberger Land liegt bei 330 % und damit auf demselben Wert.

Wo Neuhaus a.d.Pegnitz im Vergleich steht

Der Wert von 330 % ordnet Neuhaus a.d.Pegnitz im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 428 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.046-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Neuhaus a.d.Pegnitz vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neuhaus a.d.Pegnitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neuhaus a.d.Pegnitz 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nürnberger Land 330 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuhaus a.d.Pegnitz auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neuhaus a.d.Pegnitz Grundsteuer B
Altdorf b.Nürnberg 330 % 0 Prozentpunkte 341 %
Offenhausen 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Ottensoos 330 % 0 Prozentpunkte 345 %
Pommelsbrunn 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Leinburg 326 % −4 Prozentpunkte 310 %

Wie viel Gewerbesteuer in Neuhaus a.d.Pegnitz anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 330 % macht daraus 11.030,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Neuhaus a.d.Pegnitz und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Neuhaus a.d.Pegnitz ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuhaus a.d.Pegnitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuhaus a.d.Pegnitz?

Der Hebesatz liegt bei 330 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.030,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuhaus a.d.Pegnitz?

Die Grundsteuer B liegt bei 447 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Neuhaus a.d.Pegnitz hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Nürnberger Land von 330 % liegt Neuhaus a.d.Pegnitz genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Neuhaus a.d.Pegnitz. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Neuhaus a.d.Pegnitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.