Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Bayern Landkreis Nürnberger Land Altdorf b.Nürnberg

Hebesätze Altdorf b.Nürnberg

Landkreis Nürnberger Land · AGS 09574112 · 15.721 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Altdorf b.Nürnberg, St

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
341 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
344 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

330 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Altdorf b.Nürnberg aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 341 %. Der Median Landkreis Nürnberger Land liegt bei 330 % und damit auf demselben Wert.

Wie Altdorf b.Nürnberg zum Landesdurchschnitt liegt

Altdorf b.Nürnberg liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 429 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 330 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 115-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Altdorf b.Nürnberg vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Altdorf b.Nürnberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Altdorf b.Nürnberg 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nürnberger Land 330 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Altdorf b.Nürnberg auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Altdorf b.Nürnberg liegt

Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Altdorf b.Nürnberg Grundsteuer B
Neuhaus a.d.Pegnitz 330 % 0 Prozentpunkte 447 %
Offenhausen 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Ottensoos 330 % 0 Prozentpunkte 345 %
Pommelsbrunn 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Leinburg 326 % −4 Prozentpunkte 310 %

Wie viel Gewerbesteuer in Altdorf b.Nürnberg anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 330 % Hebesatz sind 11.030,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Altdorf b.Nürnberg und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Altdorf b.Nürnberg ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Altdorf b.Nürnberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Altdorf b.Nürnberg?

Altdorf b.Nürnberg setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Altdorf b.Nürnberg?

Die Grundsteuer B liegt bei 341 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Altdorf b.Nürnberg hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Nürnberger Land von 330 % liegt Altdorf b.Nürnberg genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Altdorf b.Nürnberg per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Altdorf b.Nürnberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.